AUSTRIA-Bio Biokosmetik Richtlinie
Das Siegel für Biokosmetik
Austria Bio – zertifizierte Bio-Kosmetik
Aus Österreich und gleichzeitig weltweit bekannt ist der nächste wichtige Standard im Naturkosmetik-Siegel Überblick. Österreich gibt der Biokosmetik einen amtlichen Rahmen. Die Richtlinie Biologische Produktion (RL_0003_3) regelt im Absatz 6 die Anforderungen an Biokosmetik. Die Zertifizierung führt Austria-Bio-Garantie durch. Die Anforderungen an Naturkosmetik werden im Lebensmittelbuchabschnitt über kosmetische Mittel definiert. Diese Prüfung wird von AgroVet durchgeführt.
Damit ist Österreich das erste Land mit einem staatlichen Naturkosmetik- und Biosiegel.
Die Biokosmetikprodukte müssen folgenden Richtlinien entsprechen
- Mindestens 95% Bio: das heißt, dass 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs aus kontrolliert biologischem Anbau stammen müssen.
- Mindestens 20% Bio im Gesamtprodukt: das heißt, dass 20% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs im gesamten Produkt aus kontrolliert biologischem Anbau stammen müssen.
- Einhaltung der Prinzipien des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES
- Die Verwendung von gentechnisch modifizierten Organismen – GVO ist nicht erlaubt
Diese Informationen und weitere Details sind u.a. auf der Internetseite und den dort verfügbaren Dokumenten der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu finden: https://www.ages.at/themen/kosmetik/spezifische-themen/bio-und-naturkosmetik/tab/2/
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